Witterungsbedingte Schäden können oft verhindert werden, wenn einige Punkte beachtet werden.
Nachfolgend finden Sie einige Tipps zur Gebäude- und Inventarversicherung rund um die kalte Jahreszeit:
- Wasserführende Leitungen in nicht genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen (z.B. auch Dachböden, Speicher, etc.) bzw. im Außenbereich des Gebäudes absperren und entleeren.
- Fenster und Türen im Kellerbereich geschlossen halten.
- Die Heizung nie ganz ausschalten, immer auf kleiner Stufe weiterlaufen lassen.
- Achtung: Die Frostschutzstellung eines Heizkörperthermostates verhindert lediglich das Einfrieren des Heizkörpers. Eine ausreichende Beheizung, insbesondere der in den Wänden oder im Fußboden verlaufenden wasserführenden Leitungen kann damit nicht in jedem Fall sichergestellt sein.
-Die Heizungspumpen müssen ständig laufen, damit das Heizungswasser zirkulieren kann.
-Vor Antritt eines Urlaubs die Heizungsanlage auf einwandfreie Funktion kontrollieren und ggf. die Brennstoffvorräte für die Heizung überprüfen.
-Nachbarn oder Bekannte bitten, die ausreichende Beheizung des Gebäudes bzw. die Funktionsfähigkeit der Heizungsanlage alle 2 bis 3 Tage zu kontrollieren.