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Viele Bundesbürger fahren dieses Jahr in den Camping-Urlaub. Diese Urlaubsform wurde in den letzten Jahren immer beliebter und wird mit Covid-19 sicher noch mehr Fans gewinnen. Allein 2019 stieg die Zahl der Neuzulassungen von Freizeitfahrzeugen in Deutschland um knapp 14 Prozent auf 80.863, darunter 54.000 Reisemobil-Neuzulassungen und 27.000 Zulassungen von Caravans. Wer sich zum Kauf entschließt, sollte auch an Versicherungsschutz denken. Hier die drei wichtigsten Punkte: 

1. Schutz für Fahrzeug und Einrichtung durch die Kfz-Versicherung 

Grundsätzlich benötigt ein Wohnmobil als Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn man damit mobil sein möchte. Die Höhe hängt wie auch beim PKW von den PS, der Regional- und der Schadenfreiheitsklasse ab. Bei letzterem gibt es oft Rabatt, da das Wohnmobil in der Regel als Zweitfahrzeug versichert wird. Ob Wohnmobil oder Wohnwagen, wie beim PKW gibt es auch hier die Möglichkeit, noch eine Voll- oder Teilkasko-Versicherung abzuschließen. Diese versichert das Gefährt bei Diebstahl, Schäden durch Naturgefahren oder in der Vollkasko auch bei eigenem Verschulden bei einem Unfall oder mutwillige Beschädigung durch Dritte. Zum Umfang der Versicherung zählt nicht nur das Fahrzeug, sondern auch fest verbautes Inventar wie HiFi-Anlagen oder TV-Geräte. Dazu zählen keine persönlichen Gegenstände wie Reisegepäck. Der Schutz gilt nur für zugelassene Fahrzeuge. Wird der Caravan abgemeldet, z. B. über den Winter, entfällt die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Dann darf das Wohnmobil oder der Wohnwagen aber wirklich keine Meter auf seinen Achsen zurücklegen. Auch für die Kasko muss das Fahrzeug angemeldet sein. 

 

2. Dauercamping oder Überwintern? Kein Problem mit einer Campingversicherung 

Aber was ist, wenn das Wohnmobil oder der Wohnwagen auf dem Campingplatz länger steht oder sogar ohne Zulassung überwintert? Hier bietet sich eine Camping-Versicherung an. Sie gilt auf allen öffentlichen Campinglätzen in der EU sowie im eigenen Winterlager und zwar egal, ob das Wohnmobil oder der Wohnwagen zugelassen ist oder nicht. "So eine Camping-Versicherung deckt neben dem Fahrzeug auch das Inventar inklusive Unterhaltungselektronik wie TV oder HiFi-Anlagen mit ab. Eingeschlossen werden kann auch das Vorzelt und dessen Inhalte sowie Markisen, Sonnendächer und Solaranlagen. Versichert sind dann Schäden wie z. B. Diebstahl, Brand mutwillige Beschädigungen oder Naturgefahren", erklärt Torsten Kammler, Experte Special Products bei der Zurich Gruppe Deutschland. Ein weiterer Vorteil: Auch persönliche Gegenstände, wie Kleidung oder Spielzeug, sind in der Camping-Versicherung eingeschlossen. Zum Vergleich: Die Hausratversicherung gilt zwar auch außerhalb der eigenen vier Wände, allerdings nur in Gebäuden wie Hotels oder Ferienwohnungen. Für einen echten Camping-Urlaub ist eine Camping-Versicherung daher eine sehr gute Ergänzung, für Dauercamper eigentlich ein Muss. 

 

3. Kein Dachschaden mit dem Dachzelt - die Kfz-Versicherung hilft 

Wer lieber mit seinem privaten PKW unterwegs ist, für den eignet sich vielleicht ein Dachzelt. Wie eine Dachbox ist so ein Zelt auf dem Autodach montiert und ruckzuck aufgebaut. Dann muss das Zuhause in luftiger Höhe nur noch mit einer Leiter erklommen werden. Versichert ist das Ganze praktischerweise schon über die Kfz-Versicherung, da es als Autozubehör gilt. Wichtig ist, dass das Zelt ordnungsgemäß auf dem Dach montiert ist. Transportiert man es lose, besteht kein Versicherungsschutz. 

 

http://www.zurich-news.de

Publiziert in Aktuelles
Mittwoch, 15 April 2020 12:32

Cyberrisiken in Zeiten des Coronavirus

 

In den letzten Wochen verzeichneten Unternehmen weltweit einen drastischen Anstieg der Zahl der Cybervorfälle unter dem Deckmantel des Themas Coronavirus. Aufgrund der allgemeinen Angst und zunehmenden Verwirrung wegen der aktuellen Ereignisse, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Mitarbeitende schädliche Anhänge anklicken oder über unsichere Netzwerke von zu Hause oder von anderen Standorten aus auf sensible Daten zugreifen. Jüngsten Studien zufolge ist die Zahl der Phishing-Kampagnen und Ransomware-Angriffe in den letzten Wochen besonders gestiegen.

 

Erhöhte Cyberrisiken

Wer per Fernzugriff und dezentralisiert arbeitet, hat ein höheres Risiko, den folgenden Angriffsarten zum Opfer zu fallen:

Phishing/Spear Phishing:

Das sind E-Mails oder andere elektronische Mitteilungen, die konkrete Daten des Empfängers enthalten. So soll der Leser dazu verleitet werden, einen Link anzuklicken, einen schädlichen Anhang zu öffnen oder andere gefährliche Handlungen durchzuführen.

Business Email Compromise (BEC):

Betrugsschema per E-Mail, bei dem die Empfänger dazu gebracht werden sollen, Überweisungen zu veranlassen. Meistens gibt sich der Absender als CEO, CFO oder eine andere Führungskraft des Unternehmens aus.

Social Engineering:

Psychologische Manipulation von Menschen, so dass sie Dinge tun, die sie normalerweise nicht tun würden. Diese Vorfälle bergen ein erhöhtes Risiko der Ausbreitung von Ransomware, die nicht nur die Computernetzwerke von Unternehmen und ihren Kunden infizieren und sperren, sondern auch Daten verschlüsseln oder zerstören kann.

 

Empfehlungen zur Risikobegrenzung


Einzelpersonen:

Links/Anhänge: Klicken Sie keine Links oder Anhänge in E-Mails an, wenn der Absender nicht vertrauenswürdig ist. Wenn Sie im Internet eine Seite aufrufen möchten, dann
geben Sie die URL der Seite, die Sie besuchen möchten, am besten direkt ein. Eine sichere URL beginnt mit https anstelle von http, aber dieses Kriterium reicht noch nicht aus: Schauen Sie sich die URL genau an, bevor Sie sie eingeben, um sicherzugehen, dass sie zu der offiziellen Website des Unternehmens/der Einrichtung führt, die Sie aufrufen möchten. Nutzen Sie bei Zweifeln vor dem Aufruf einen Online-Prüfdienst für URLs, zum Beispiel isitphishing.org.

Daten: Antworten Sie keinen unbekannten Quellen und geben Sie ihnen keine Kontodaten preis. Vertrauenswürdige Unternehmen wie Lieferanten oder Vertragspartner verfügen in der Regel bereits über diese Daten. Übermitteln Sie unbekannten Personen niemals Kennwörter oder Daten, mit denen Ihre Identität ermittelt werden könnte, und öffnen Sie keine Anhänge in E-Mails, die Sie nicht angefordert haben. 

Melden Sie verdächtige Vorgänge: Alle verdächtigen E-Mails sollten dem Team für Cybersicherheit oder einer vergleichbaren Abteilung des Unternehmens gemeldet werden.

Benachrichtigen Sie den Help Desk: Alle Mitarbetenden sollten ihren Help Desk vor Ort informieren, wenn sie glauben, dass sie einen Anhang geöffnet oder einen Link angeklickt haben, durch den ihr Computer mit Schadsoftware infiziert wurde.

Unternehmen:

Schulung von Mitarbeitenden/Nutzern zur Bewusstseinsbildung: Bevor ein Unternehmen Fernzugriffe auf das Firmennetzwerk zulässt, sollten die Mitarbeitenden eine angemessene Schulung zu Phishing- Kampagnen und Sicherheitsrichtlinien erhalten. Ausserdem sollten sie alle Prozesse und Verfahren des Unternehmens zur Meldung eines Sicherheitsvorfalls kennen – für den Fall, dass ein Angriff vermutet oder entdeckt wird.

Sichere Verbindungen: Nutzen Sie Firmennetzwerke ausschliesslich über einen sicheren Fernzugang. Das  sollte nach Möglichkeit ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) oder ein anderes verschlüsseltes Verbindungs- verfahren sein.

Multifaktorauthentifizierung (MFA): Als zusätzliche Sicherheit sollten VPNs mit einer Multifaktorauthentifizierung konfiguriert sein, damit wirklich nur befugte Personen auf das Firmennetzwerk zugreifen.

Mobilgeräteverwaltung (MDM): Computer, Tablets und Smartphones der Mitarbeitenden sollten mit einer MDM-Lösung des Unternehmens ausgestattet sein. Die Lösung sollte angemessene Sicherheitskontrollen gewährleisten und im Gerät ein verschlüsseltes virtuelles Umfeld schaffen, in dem Firmendaten wie Dokumente und E-Mails gespeichert und bearbeitet werden können.

Internet-Umgebungsschutz: IT-Abteilungen sollten dafür sorgen, dass Firewalls richtig konfiguriert sind, und die Protokollierung der Firewall überwachen, damit sich Verbindungsversuche oder ein erfolgreicher Verbindungsaufbau von unbefugten oder verdächtigen Internet-Protokoll-Adressen (IP-Adressen) nachvollziehen lassen.

Cloud-Sicherheit und Einhaltung von Vorschriften: Unternehmen, die Cloud-Dienste nutzen, sollten darauf achten, dass die Sicherheitseinstellungen in angemessener Weise verschärft und auf Konfigurationsveränderungen oder unbefugte Manipulation geprüft werden.

Erhöhte Kontrolle und Sorgfalt: Gibt es Regionen oder Länder, in denen kein Grund für einen Fernzugriff durch Mitarbeitende über das Firmennetzwerk besteht? Dann sollte die IT-Abteilung die IP-Bereiche dieser Regionen aktiv auf die «schwarze Liste» setzen, um einen Fernzugang von dort zu den Firmennetzwerken zu verhindern.

Publiziert in Aktuelles

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